Das ZDF Politbarometer mit den neuesten Umfragen zu den Coronamaßnahmen ab min 3:30.
Der Teil der für härtere Maßnahmen gestimmt hat, hat sich um 10% auf 43% erhöht.
https://www.zdf.de/nachrichten/polit...9-0201-50-1001
Das ZDF Politbarometer mit den neuesten Umfragen zu den Coronamaßnahmen ab min 3:30.
Der Teil der für härtere Maßnahmen gestimmt hat, hat sich um 10% auf 43% erhöht.
https://www.zdf.de/nachrichten/polit...9-0201-50-1001
Diese Zustimmung kann aber schon mit der nächsten Verschärfung drastisch sinken, je nachdem, wer sich wodurch eingeschränkt sieht.
Wer sich aktuell wenig eingeschränkt fühlt, und beispielsweise eine frühere Schließung der Schulen befürwortet (weil die 200 als Grenzwert doch recht hoch sind), kann da leicht "Ja" rufen.
Ich würde die steigende Zustimmung daher auch mehr oder weniger direkt auf das aktuell diskutierte Maßnahmenpaket beziehen, und nicht als potentielle Zustimmung zu drastischen Maßnahmen (wie z.B. einen Komplettlockdown) werten.
Aktuell würde ich dort vermutlich auch mit einem Ja antworten, auch wenn einzelne Punkte (nächtliche Ausgangssperre) für mich absoluter Blödsinn sind.
Man muss dann auch mal bei einzelnen Maßnahmen die Werte anschauen. Bei der Ausgangssperre gibt es sogar eine absolute Mehrheit, die dagegen ist.
Im Gespräch ist jetzt unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100. Diese Maßnahme unterstützen 44 Prozent, mit 53 Prozent sind die meisten dagegen.
Grundsätzlich hast du natürlich recht. Aber der Faktor Angst vor Ansteckung steigt auch und in der Regel bedeutet es dann auch größere Zustimmung zu härteren Maßnahmen. Ich warte auf die Cosmo Studie, die nen bisschen differenzierter befragt, denn da konnte man immer einen Zusammenhang sehen zwischen steigender Angst und härteren Maßnahmen.
Die nächtliche Ausgangssperre ist ja selbst bei den Maßnahmenbefürwortern wegen ihres geringen Effekts umstritten. Von daher ist die nun ein wirklich schlechtes Beispiel.
Geändert von Kinka (17-04-2021 um 08:41 Uhr)
Ich glaube mit der Ausgangssperre werden die wenigsten ein Problem haben, das kann sich in den nächsten Wochen natürlich ändern, wenn es abends länger heller und wärmer ist.
Tja - das ist eben der Unterschied im praktischen Datenschutz.
In Deutschland kannst Du mit einem gefälschten Impfausweis wahrscheinlich demnächst wieder in ein Flugzeug einsteigen und in Südkorea oder Vietnam ohne Eintrag in einer staatlichen Impf-App vermutlich bei einem fliegenden Händler am Strassenrand nicht mal einen Becher Knoblauchsuppe mit Insekteneinlage kaufen.
Zumindest sollte man in dem Fall den Bußgeldkatalog aufpolieren.
Man kann zwar nicht bei jedem pauschal abfragen, ob derjenige wirklich beim Impfen war, aber die Impfzentren haben ja hoffentlich eine Datenbank.
Macht man also mal eine Kontrolle und prüft stichprobenartig, ob diese Personen tatsächlich dort geimpft wurden und es erweist sich als Fälschung, dann muss man halt mal drakonische und empfindliche (Geld-)Strafen dafür aussprechen; geht ja hier immerhin nicht um eine lustig gefälschte Uhr, mit der man was vorgibt, sondern es geht um die Eindämmung einer Pandemie.
Da überlegt sich vielleicht der ein oder andere Depp, ob es ihm das Wert ist, sich Vorteile mit einer Fälschung zu ergaunern.
Eben nicht Strafen "bis zu", sondern ganz deutlich "ab"...
"Und wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere ... und wenn nicht, kann man immer noch ein Fenster einwerfen."
Martin Frank
Das Problem mit den Schnelltests ist allerdings auch, dass man einfach im Bekanntenkreis sagen kann, dass man einen gemacht hat und dann auf Abstände verzichtet, weil jeder getestet ist - überprüfen wird das doch keiner. Wir hatten auch Freunde besucht und vor dem Besuch vereinbart, dass sich alle vorher selbst testen. Als wir angekommen sind, haben wir gesagt bekommen, dass man noch nicht zum Testen gekommen sei und man sich bei dem schlechten Wetter trotzdem drinnen treffen könnte, weil ja gelüftet sei - darauf haben wir uns nicht eingelassen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es bei anderen auch ähnlich läuft und man das Testen dann als Grund nimmt, warum man sich drinnen ohne Abstand trifft.
Was soll man auch aktuell zwischen 21 und 5 Uhr draußen machen?
Mich nervt es, dass ich nicht mehr unter der Woche abends einkaufen kann, weil es dann so schön leer war. Aber ohne Kinos, Bars & Restaurants besteht doch kein Grund mehr, nachts noch rauszugehen
Sich gegen Nazis stellen, Rassismus benennen und anprangern ist NICHT linksradikal.
Es ist menschlich! Es ist ist demokratisch! Es ist notwendig!
Sag ich doch! (siehe Sig... )
Zur Frage, wer wen treffen darf: Hier mal der entsprechende Auszug aus der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung in S-H (soweit ich weiß, ging es bei der Diskussion um diese):
Es sind also "Zusammenkünfte von Personen eines gemeinsamen Haushaltes (unabhängig von der Personenzahl!) und einer weiteren Person" erlaubt sowie (in Ziffer 3) Treffen von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen
(1) Im privaten und öffentlichen Raum ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,
1. wenn die Einhaltung des Mindestabstands nach Satz 1 aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist;
2. wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
3. für Angehörige des eigenen Haushalts,
4. bei zulässigen Zusammenkünften zu einem privaten Zweck.
(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.
(3) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
(4) Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur wie folgt zulässig (Kontaktbeschränkungen):
1. von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl,
2. von Personen nach Nummer 1 und einer weiteren Person,
3. von Personen nach Nummer 1 und Personen eines weiteren Haushalts, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen teilnehmen.
Bei den Obergrenzen aus Satz 1 Nummer 2 und 3 werden Kinder aus den jeweiligen Haushalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt. Minderjährige gelten als Haushaltsangehörige ihrer Erziehungs- und Umgangsberechtigten. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Notwendige Begleitpersonen von Personen mit Behinderung, die über einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B, H, Bl, Gl oder TBl verfügen, sind bei den Beschränkungen für private Ansammlungen und Zusammenkünfte nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen.
Wo bzw. in wessen Haushalt diese Zusammenkünfte stattfinden, ist nicht geregelt.
Wenn Russland aufhört zu kämpfen, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört zu kämpfen, ist die Ukraine am Ende. US-Außenminister Blinken
Und wer soll das machen? Es gibt doch überhaupt keinen Grund wahllos Personen auf der Straße mit "darf ich mal Ihren Impfpass sehen?" anzusprechen. Es geht doch aktuell nur darum, dass der Impfnachweis mit einem negativen Test gleichgesetzt werden soll/kann. Der Friseur/Kellner/Restaurantbesitzer/Einzelhändler kann ja wohl kaum einen Abgleich machen (so weit kommt es noch ).
Ich habe damit ein Problem, und dass obwohl ich seit Monaten nicht mehr nachts draußen war und das zumindest auch noch weitere Monate so fortführen kann. Selbst, wenn es heller ist. Das Glück zu haben, einen relativ großen Balkon zu haben, hilft da natürlich auch. Aber ich erwarte Maßnahmen, die Sinn machen und keine Maßnahmen um der Maßnahmen Willen, die im Kampf gegen die Pandemie zu nichts führen. Und eine nächtliche Ausgangssperre gehört für mich ganz klar zu letzterem.
Naja; irgendwann, so munkelt man, soll eine Impfung wohl ein Bestandteil für Flugreisen sein (in Australien scheint die Qantas z.B. an eine Impflicht zu denken) und da könnte man durchaus genauer hinschauen.
Der Friseur oder die Gaststätte wären jetzt auch nicht mein Beispiel, wo man mal genauer nachschauen kann
"Und wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere ... und wenn nicht, kann man immer noch ein Fenster einwerfen."
Martin Frank
Ich fass es nicht, jetzt muss sogar (wieder?) das Bundesverfassungsgericht ran
https://www.merkur.de/politik/corona...-90463871.htmlUpdate vom 17. April, 10.40 Uhr: Nach dem Verbot zweier Corona-Demos in Stuttgart haben die Veranstalter das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es seien entsprechende Eilanträge eingegangen, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Samstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt.
Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“-Bewegung bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren.