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  1. #3766
    Zitat Zitat von Nightfall78 Beitrag anzeigen
    Falsch. Die Definition eines Haushaltes im juristischen (wichtig, wenn die Polizei tätig werden muss) und verwaltungstechnischen (Ordnungsamt) Sinne ist deutschlandweit gleich. In keinem einzigen deutschen Bundesland besucht eine Einzelperson unrechtmäßig vier Einzelpersonen, die zusammen wohnen.

    Von daher ist deine Aussage, es dürften sich generell nur zwei Personen treffen und eventuell weitere in der Wohnung wohnende Personen dürften nicht anwesend sein, schlicht und einfach Unsinn.

    Quelle: Ordnungsamt, mündlich übermittelt
    Nee sorry, aber ich bin da eher bei JackB. Ich habe zwar alle Postings hierzu gelesen, bin aber irgendwann ausgestiegen, weil es mir zu kompliziert wurde. Ich kann nur für Bayern sprechen, aber hier in Bayern gilt:

    "Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person..." (Mit Ausnhamen wie z.B. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).

    Quelle unter anderem:
    https://www.br.de/radio/bayern1/coro...erson-100.html

    Konkret bedeutet das:

    Das Paar Hans und Gisela (egal ob sie zusammenleben oder nicht) gelten als ein Hausstand/Haushalt und dürfen eine einzige weitere Person treffen, z.B. den Knut.
    Für den alleinlebenden Single gilt: Er ist ebenfalls als ein Hausstand/Haushalt zu betrachten und darf ebenso nur eine einzige weitere haushaltsfremde Person treffen. Also dann entweder Hans oder Gisela. Aber nicht beide gleichzeitig. Hans und Gisela sind zwar ein gemeinsamer Hausstand, aber sie gelten nicht als eine Person! Das ist der Unterschied.
    Aus Sicht von Hans und Gisela wäre es kein Problem, Knut zu treffen. Aber Knut darf eben nur eine haushaltsfremde Person treffen.

    Und meiner Erinnerung nach wurde das auch genauso, als die Regelungen beschlossen wurden, so kommuniziert. Als ein Hausstand gelten: alle in einer Wohnung lebenden Personen, egal ob sie verwandt, befreundet oder sonstwas sind. Ebenso nicht zusammenlebende Pärchen.
    Aber 1 Hausstand gilt nicht als 1 Kontaktperson. So wie ich euch verstehe, meint ihr, dass es Knut erlaubt wäre, Hans und Gisela gleichzeitig zu treffen? Meines Erachtens nach, ist das nicht möglich.

    Und genauso habe ich JackBs Ausführungen auch verstanden.

    Kann aber durchaus sein, dass ich und mein Umfeld das falsch verstehen und daher überkorrekt sind

    Und mündlicher Überlieferungen irgendwelcher (Ordnungs-)Amtsträger gebe ich erstmal wenig Vertrauen. Als hier (Bayern) kurzzeitig mal diese 15-KM-Regelung galt und mir unsicher war, ob ich nun meine Eltern noch besuchen darf oder nicht, erkundigte sowohl ich mich als auch meine Eltern bei den zuständigen Stellen. Ergebnis waren zwei unterschiedliche, gegensätzliche Aussagen (einmal: Ja erlaubt, einmal: Nein, eigentlich nicht).

    Edit:
    Hier zum Beispiel steht wieder was anderes, also dass es durchaus möglich wäre.

    https://www.stern.de/panorama/corona...t-9564506.html

    Ich bin verwirrt. Aber ganz ehrlich: Dann sollte auch mal klar und deutlich kommuniziert werden, dass eine einzelne Person einen anderen Haushalt treffen darf. So wie es derzeit formuliert ist, braucht man sich nicht wundern, dass Missverständnisse entstehen.
    Geändert von Brontes (17-04-2021 um 18:47 Uhr)

  2. #3767
    Wieso ist euch das so wichtig, ob man jetzt 1 Person oder 1 Haushalt oder 2 Personen oder was weiß ich sehen "darf"? Macht doch einfach, wie ihr es für richtig haltet?
    we keep the spirit alive

  3. #3768
    Trellomfer
    unregistriert
    Zitat Zitat von Bennyi Beitrag anzeigen
    Wieso ist euch das so wichtig, ob man jetzt 1 Person oder 1 Haushalt oder 2 Personen oder was weiß ich sehen "darf"? Macht doch einfach, wie ihr es für richtig haltet?

    Du meinst: Trefft einfach niemanden!



  4. #3769
    Zitat Zitat von Trellomfer Beitrag anzeigen

    Du meinst: Trefft einfach niemanden!


    äh, ja, logisch!
    we keep the spirit alive

  5. #3770
    Ich hab das bisher auch so gehandhabt, dass ich als Single zwar gelegentlich andere Haushalte besucht habe, aber nicht mehr als eine Person eingeladen habe. Einfach, um die Mobilität und die Anzahl der Leute in den Öffis zu verringern. Das war für mich logisch erklärbar im Sinne der Pandemiebekämpfung, egal ob mehr erlaubt wären oder nicht. Werde das jetzt auf den letzten Metern auch nicht mehr ändern.

    In der Diskussion ging es aber eher ums Prinzip.

    Ich will/kann/möchte auf meinem HMA-L29 die Signatur bei Tapatalk nicht ausschalten.

  6. #3771
    Ich war ja heute total erstaunt über die unterschiedlichen Handhabungen bei Friseuren. Eine Freundin erzählte, dass sie nun einen Schnelltest (also im Testzentrum) braucht bevor sie zum Friseur darf.

    Hab dann mal gegoogelt. Teilweise macht jeder Landkreis andere Bedingungen für die Friseure. Bei einigen machen z.B. Kunden vor dem Laden einen Selbsttest.

    Bei uns in Niedersachsen ist es (noch) recht lasch. Da reicht Maske. Nur Leute die keine Maske tragen können müssen einen negativen Corona-Test vorweisen oder alternativ durchgeimpft sein.

    Finde das krass, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Da fährt doch jeder dahin wo man am einfachsten einen Friseurbesuch machen kann. So fährt man doch einige Existenzen an die Wand.

    Bei mir sind in einem Einkaufscenter ALLE Friseure raus. Muss mir jetzt nach 8 Jahren bald einen neuen Friseur suchen.

  7. #3772
    Zitat Zitat von Pokerfreund Beitrag anzeigen
    Mecklenburg-Vorpommern zieht die Notbremse und in Laschet-Land wird Städten verweigert, die Kinder zu Hause zu lassen, bis die Karre komplett gegen den Baum gekracht ist.
    Deutschland, 2021, im Monat der K-Frage.
    NRW hat Luftfilteranlagen.



  8. #3773
    Zitat Zitat von kreatur Beitrag anzeigen
    Wie an vielen anderen Schulen müssen ab nächster Woche die Kolleg*innen meiner Schule die Flüssigkeit in die Extraktionsröhrchen selbst einfüllen (die haben keinen dichten Verschluss), 10 Tröpfchen pro Röhrchen, laut Anleitung. Das muss im Unterrichtsraum gemacht werden bevor die Schüler*innen sich selbst testen. Verlängert den Testprozess zeitlich natürlich noch ein bisschen. Aber da Schulen jetzt auch Testzentren sind, können Lehrer*innen das auch ruhig mal machen. Unserer NW-Kolleg*innen könnten auch mal ein richtiges Labor aufmachen, für Schnell- statt Selbsttests ;-)
    Wir haben in Hamburg die von Roche. Da ist ein Röhrchen mit Flüssigkeit bereits drin.

  9. #3774
    Zitat Zitat von Anscha Beitrag anzeigen
    Wir haben in Hamburg die von Roche. Da ist ein Röhrchen mit Flüssigkeit bereits drin.
    Gab es bei uns auch bisher, das mit dem selber Einfüllen passiert ab Montag :-) von einigen Grundschulen und anderen weiterführenden Schulen weiß ich dass die das auch ab nächster Woche so machen müssen; vorher gab's auch die Roche-Tests.
    girl creature

  10. #3775
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von Trellomfer Beitrag anzeigen
    Nichtgenehmigte Querspinnerdemos gerade in den heute-Nachrichten: Demos wurde gestoppt, und es gab hunderte Platzverweise und Festnahmen.

    Hier ein Artikel dazu: https://www.swr.de/swraktuell/baden-...tgart-104.html

  11. #3776
    Zitat Zitat von IngridSchmidt Beitrag anzeigen
    Ich war ja heute total erstaunt über die unterschiedlichen Handhabungen bei Friseuren. Eine Freundin erzählte, dass sie nun einen Schnelltest (also im Testzentrum) braucht bevor sie zum Friseur darf.

    Hab dann mal gegoogelt. Teilweise macht jeder Landkreis andere Bedingungen für die Friseure. Bei einigen machen z.B. Kunden vor dem Laden einen Selbsttest.

    Bei uns in Niedersachsen ist es (noch) recht lasch. Da reicht Maske. Nur Leute die keine Maske tragen können müssen einen negativen Corona-Test vorweisen oder alternativ durchgeimpft sein.

    Finde das krass, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Da fährt doch jeder dahin wo man am einfachsten einen Friseurbesuch machen kann. So fährt man doch einige Existenzen an die Wand.

    Bei mir sind in einem Einkaufscenter ALLE Friseure raus. Muss mir jetzt nach 8 Jahren bald einen neuen Friseur suchen.
    Ich habe diese Woche mal bei meinem angerufen und nachgefragt, da ich nächste Woche dort einen Termin habe. Einlass nur mit negativem Test, entweder vom Testzentrum, daheim (Selbstest) oder vor Ort. Wenn daheim oder Testzentrum muss entweder ein Bestätigungszettel oder ein Foto des negativen Tests mitgebracht werden. Während der Behandlung muss man eine FFP2-Maske tragen.

  12. #3777
    Ich war gestern sehr verunsichert, als ich an einem Barber-Shop vorbeikam. ich dachte bisher, dass diese - sozusagen - wie Friseure für den Haarschnitt mit den üblichen Auflagen öffnen dürfen, aber keine Behandlungen ohne Maske. Also nicht den Bart stutzen oder rasieren. Nun, durch die Schaufensterscheibe sah ich im Vorübergehen einen Kunden im "Frisierstuhl", zurückgelehnt, und das Gesicht mit Rasierschaum eingeseift, in Erwartung der Behandlung. Geht das, ist das mittlerweile (evtl mit negativem Test) erlaubt? Ist in NRW. Ich konnte auf die schnelle nichts finden, aber dann müsste doch Augenbrauen / Wimpern färben auch wieder gehen....

  13. #3778
    Ab dem 28. April werden auch die Außenbereich der Restaurants in den Niederlanden wieder öffnen.

    https://www.ruhr24.de/nrw/urlaub-hol...-90459474.html

  14. #3779
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Für Bonn haben die Lehrer jetzt in der Nacht die Info bekommen, dass es ab Montag Distanzunterricht gibt.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  15. #3780
    don't look back in anger. Avatar von Gilles
    Ort: LU
    Zitat Zitat von mk431 Beitrag anzeigen
    Ab dem 28. April werden auch die Außenbereich der Restaurants in den Niederlanden wieder öffnen.

    https://www.ruhr24.de/nrw/urlaub-hol...-90459474.html

    Jeder tritt auch mal versehentlich daneben, Der Trick ist immer die Balance zwischen Nehmen und Geben
    "Karma“
    - Casper -


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