Ich arbeite selbst in einem Lohnsteuerhilfeverein und wollte daher kurz zum Einen Hilfe bei etwaigen Fragen anbieten und ein paar Informationen geben hinsichtlich des Klageverfahrens zur Doppelbesteuerung von Renten.
Hier besteht die irrige Annahme, dass das die Renten der Leute betrifft, die jetzt bereits in Rente sind. Das ist nicht der Fall. Vielmehr geht es um die Frage, ob die Leute, die ab 2040 in Rente gehen und dann 100% ihrer Rente besteuern müssen, aber ihre Rentenversicherungsbeiträge in der Vergangenheit nicht komplett steuerfrei gestellt bekommen (derzeit sind es 92%). Jedoch gibt es hier das Thema, dass der Arbeitgeber ja 50% des Rentenbeitrages übernimmt, dies also für den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei ist. Ob sich da also tatsächlich eine Doppelbesteuerung ableiten lässt, ist sehr fraglich. Deswegen würde ich an eurer Stelle eher wenig Hoffnung in dieses Verfahren setzen.
Die Problematik der Witwenrenten ist, dass man als Einzelperson quasi das Einkommen von zwei Personen bezieht, jedoch nur den Grundfreibetrag einer Person "zur Verfügung" hat. Die Thematik haben wir bei uns sehr oft und wir bemühen uns auch, die Information, dass man da schnell in die Steuerpflicht rutscht, in die Öffentlichkeit gelangt, damit man eben nicht vom Finanzamt überrascht wird.