Nochmal: Es geht nicht um Tesla, sondern um die Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensrichtlinien. Ob die einem gefallen oder nicht ist dabei nebensächlich, sie sind momentan nunmal vorhanden und müssen eingehalten werden. Ich gehe davon aus, dass Du auch auf die Einhaltung geltender Regelungen pochen würdest, wenn Dein Nachbar irgendwas vorhaht, was Dich stört und wo Du der Meinung bist, dass es nicht den gültigen Regelungen entspricht.
Woher weißt Du, das sich dies nicht ändern würde, wenn es diesen Präzedenzfall gibt? Und auch hier nochmal: Bei der Klage geht es um eine Verfahrensfrage, nicht darum, ob ein Wald oder Nichtwald abgeholzt werden soll.
Und nochmal: Bei der Klage geht es um eine Verfahrensfrage, nicht darum, ob ein Wald oder Nichtwald abgeholzt werden soll. Es geht auch nicht darum, welche Qualität ein Wald hat und auch nicht darum, ob es wichtige und unwichtige Wälder gibt. Es geht einzig und allein um die Feststellung, ob das geltende Verfahren eingehalten wird/wurde oder nicht. Und bis zur Klärung dieser Frage soll eben die Abholzung ruhen. Die Abholzung soll nicht per se unterbunden werden.