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  1. #4921
    Zitat Zitat von Premiere0815 Beitrag anzeigen
    Aus dem Kopf sage ich mal, Westerwelle seine Zeit. Aber ich habe ja Zeit, udn werde das, wenn es das Internet erlaubt, fundiert zementieren. Mit Fakten, Fakten, Fakten.

    Am ALG2-Satz kann nicht viel geknuspert werden, der ist nun wirklich auf Kante genäht. Keine Geschenke, keine Blumen, ein sehr niedriger Satz für Bildung, und das schlimmste: Kein Geld für Schnappes.

    https://www.sozialleistungen.info/ne...-euro-kuerzen/

    An den kann ich mich noch erinnern. Und er argumentierte mit Zahlen, die eine Expertenkommission zusammengetragen hatte.
    Ja den kenne ich auch noch, war ein eigenartiger Typ. Danke.

    Aber solche Typen sind sehr wichtig, können sie doch die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit schon von Weitem beurteilen, da braucht man gar keine Ärzte mehr.

  2. #4922
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    Zitat:

    Urteil: Sozialhilfeträger darf Geschenke an Enkel zurückfordern

    Geschenkt ist geschenkt, und wiederholen ist gestohlen. Dieses Sprichwort gilt nicht immer. Zum Beispiel, wenn die Schenkenden später auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. ....

    [Quelle]

    Also besser nicht sparen, sondern gleich ausgeben.

  3. #4923
    Oder man überlegt sich, einfach reich zu werden, diese Armut ist ja nix.


  4. #4924
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    Also besser nicht sparen, sondern gleich ausgeben.
    Hätte die Oma jeden Monat die 100 Euro abgehoben und in zwei Kästchen gelegt ...

  5. #4925
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    Zitat:

    Urteil: Sozialhilfeträger darf Geschenke an Enkel zurückfordern

    Geschenkt ist geschenkt, und wiederholen ist gestohlen. Dieses Sprichwort gilt nicht immer. Zum Beispiel, wenn die Schenkenden später auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. ....

    [Quelle]

    Also besser nicht sparen, sondern gleich ausgeben.
    Das ist aber doch schon seit langem so, nicht nur bei Leistungsempfängern. Übergeben z.B. die Eltern einem Kind per Schenkung das Haus, so kann diese Schenkung seitens des Sozialhilfeträger noch 10 Jahre rückgängig gemacht werden, wenn z.B. ein Elternteil zwischenzeitlich pflegebedürftig wird und die Einnahmen aus dem Hausverkauf die Kosten für den Heimplatz finanzieren müssen. Zumindest war dies noch Anfang/Mitte der 2000 so - eigene Erfahrung.
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.

  6. #4926
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Auch wenn das Geld ggf. nicht mehr vorhanden ist?
    6000€ hat man ja dann nicht mal eben so zu liegen. Oder 12000€ für 2 Enkel.

  7. #4927
    pflegt ihren Dachschaden Avatar von BlackGirl
    Ort: Kölle
    Zitat Zitat von suboptimal Beitrag anzeigen
    Das ist aber doch schon seit langem so, nicht nur bei Leistungsempfängern. Übergeben z.B. die Eltern einem Kind per Schenkung das Haus, so kann diese Schenkung seitens des Sozialhilfeträger noch 10 Jahre rückgängig gemacht werden, wenn z.B. ein Elternteil zwischenzeitlich pflegebedürftig wird und die Einnahmen aus dem Hausverkauf die Kosten für den Heimplatz finanzieren müssen. Zumindest war dies noch Anfang/Mitte der 2000 so - eigene Erfahrung.


    Das ist auch heute noch. War groß Thema bei meinen Omis in der Reha. Die haben beim Kaffeeklatsch das Thema breit ausdiskutiert.

  8. #4928
    Zitat Zitat von suboptimal Beitrag anzeigen
    Das ist aber doch schon seit langem so, nicht nur bei Leistungsempfängern. Übergeben z.B. die Eltern einem Kind per Schenkung das Haus, so kann diese Schenkung seitens des Sozialhilfeträger noch 10 Jahre rückgängig gemacht werden, wenn z.B. ein Elternteil zwischenzeitlich pflegebedürftig wird und die Einnahmen aus dem Hausverkauf die Kosten für den Heimplatz finanzieren müssen. Zumindest war dies noch Anfang/Mitte der 2000 so - eigene Erfahrung.
    Das ist auch heute noch so. Es wird alles abgefragt, was die Oma/Mutter den Kindern oder Enkeln in den letzten 10 Jahren übergeben hat. Hat eine Seniorin innerhalb dieser Zeit ein Auto/eine teure Uhr/Goldschmuck etc. verschenkt (etwa zum Abitur), dann muss der damalige Abiturient den Gegenwert des Autos etc. an das Sozialamt zahlen. Egal wie.

  9. #4929
    einfach hier Avatar von Richer
    Ort: Bergstraße
    Zitat Zitat von Salamibrötchen Beitrag anzeigen
    Das ist auch heute noch so. Es wird alles abgefragt, was die Oma/Mutter den Kindern oder Enkeln in den letzten 10 Jahren übergeben hat. Hat eine Seniorin innerhalb dieser Zeit ein Auto/eine teure Uhr/Goldschmuck etc. verschenkt (etwa zum Abitur), dann muss der damalige Abiturient den Gegenwert des Autos etc. an das Sozialamt zahlen. Egal wie.
    Jep Ich musste letzte Jahr zu einer Infoveranstaltung zum Thema Hartz4 und bin echt erschrocken, wie nackig man sich vorm Staat machen muss, um ein paar euros im monat zu bekommen.

  10. #4930
    Zitat Zitat von suboptimal Beitrag anzeigen
    Das ist aber doch schon seit langem so, nicht nur bei Leistungsempfängern. Übergeben z.B. die Eltern einem Kind per Schenkung das Haus, so kann diese Schenkung seitens des Sozialhilfeträger noch 10 Jahre rückgängig gemacht werden, wenn z.B. ein Elternteil zwischenzeitlich pflegebedürftig wird und die Einnahmen aus dem Hausverkauf die Kosten für den Heimplatz finanzieren müssen. Zumindest war dies noch Anfang/Mitte der 2000 so - eigene Erfahrung.
    Das ist noch immer so. Fände das absolut nicht nachvollziehbar, wenn der Steuerzahler das Pflegeheim des wohlhabenden Zahnarztes bezahlen müsste, weil der vorher all sein Hab und Gut seinem Sohn geschenkt hat.

    Oder anderer Fall, den ich zufällig mitbekommen hab: Vater schenkt seiner neuen Lebensgefährtin größeren Betrag. Als er kurz darauf ins Pflegeheim kommt, sind seine restlichen Ersparnisse nach wenigen Monaten aufgebraucht und das Sozialamt wendet sich an den Sohn, er soll das Pflegeheim bezahlen. Da hat der Sohn argumentiert, dass man erstmal den größeren Betrag, den die neue Lebensgefährtin bekommen hat, zurück holen soll. Finde ich auch nachvollziehbar.

  11. #4931

    Armutsbericht, HartzIV, Grundeinkommen

    Zitat Zitat von Salamibrötchen Beitrag anzeigen
    Das ist auch heute noch so. Es wird alles abgefragt, was die Oma/Mutter den Kindern oder Enkeln in den letzten 10 Jahren übergeben hat. Hat eine Seniorin innerhalb dieser Zeit ein Auto/eine teure Uhr/Goldschmuck etc. verschenkt (etwa zum Abitur), dann muss der damalige Abiturient den Gegenwert des Autos etc. an das Sozialamt zahlen. Egal wie.
    Nicht ganz. Wenn er das Geld nicht mehr hat und selbst kaum Geld hat, muss er das nicht zurückzahlen.

    Oder wenn er sich mit dem Geld ein Auto gekauft hat, das mittlerweile nur noch die Hälfte wert ist, muss er nur noch die Hälfte zurückzahlen. Ich meine mich zu erinnern, dass man mit dem Geld am besten in Urlaub fahren soll, dann wäre es keine „Bereicherung“ mehr oder wie das heißt.
    Geändert von ParadiseCity (30-04-2020 um 21:32 Uhr)

  12. #4932
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Das beantwortet auch meine Frage, die sich auf das Ausgangsproblem bezieht, was ist, wenn die Enkelkinder das Geld gar nicht mehr haben.

  13. #4933
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Zitat Zitat von ParadiseCity Beitrag anzeigen
    Das ist noch immer so. Fände das absolut nicht nachvollziehbar, wenn der Steuerzahler das Pflegeheim des wohlhabenden Zahnarztes bezahlen müsste, weil der vorher all sein Hab und Gut seinem Sohn geschenkt hat.
    Ich sehe das auch so. Ich wollte auch nur sagen, dass von dieser Maßnahme nicht nur Leistungsbezieher, sondern alle betroffen sind.
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.

  14. #4934
    Zitat Zitat von suboptimal Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass sicher viele Soloselbständige die 9.000 € beantragt haben, die diese gar nicht beantragen durften. Bei der nächsten Steuerprüfung wird das dazu führen, dass nicht nur das Geld wieder zurückgezahlt werden muss, sondern wenn es blöde läuft, auch noch eine Anzeige wegen Subventionsbetrug dazu kommt.

    Diese 9.000 € sind ausschließlich dafür da, dass man seine betriebsbedingten Fixkosten abdecken kann: Büromiete, Kredite, Leasing, betriebliche Versicherungen u.ä. Sie sind nicht dazu da. die Privatmiete, das Essen, andere persönliche Lebenshaltungskosten oder den Privatwagen zu finanzieren. Hat man kein Geld für diese Dinge, muss man Grundsicherung für Selbständige beantragen.

    Ich gehe mal davon aus, dass 2021/2022 bei den dann stattfindenden Steuerprüfungen es für Massen an Soloselbständigen ein böses Erwachen gibt. Denn der Staat wird alles daran setzen, gerade jetzt so viel Geld wie möglich wieder zurückerstattet zu bekommen - plus Zinsen und Strafzahlungen wegen Subventionsbetrug. Ich hoffe, dass Deine beiden Bekannten nicht zu dieser Gruppe gehören werden. Das Geld einfach so und unbürokratisch durch ein paar Mausklicks ausgezahlt wird ist verführerisch, aber auch gefährlich.

    nein, das hatte mit meinem Beitrag nichts zu tun. Ich bezog mich ja auf gerade die Soloselbständigen, die diese Unterstützung vom Staat eben NICHT erhalten, weil sie nicht darunter fallen. Sie haben keine betrieblichen Kosten. Das ist wie bei mir. ich bin auch selbständig, habe aber kaum Kosten: Auto, Sprit, Telefon, das war es.
    und diese Selbständigen müssen zum Amt und wie bereits geschrieben (und auch die nachfolgenden Beiträge) wird geprüft und egal was man fordert, es können sich immer Fehler einschleichen bei einer Antragstellung, man kann immer mal was vergessen (gerade was z.B. Schenkungen oder private Darlehen oder Leihgaben von Familien angeht) was man in dem Moment einfach nicht auf dem Schirm hat. Das ist nicht böswillig gewollt.

  15. #4935
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Zitat Zitat von DragonladyOne Beitrag anzeigen
    nein, das hatte mit meinem Beitrag nichts zu tun. Ich bezog mich ja auf gerade die Soloselbständigen, die diese Unterstützung vom Staat eben NICHT erhalten, weil sie nicht darunter fallen. Sie haben keine betrieblichen Kosten. Das ist wie bei mir. ich bin auch selbständig, habe aber kaum Kosten: Auto, Sprit, Telefon, das war es.
    und diese Selbständigen müssen zum Amt und wie bereits geschrieben (und auch die nachfolgenden Beiträge) wird geprüft und egal was man fordert, es können sich immer Fehler einschleichen bei einer Antragstellung, man kann immer mal was vergessen (gerade was z.B. Schenkungen oder private Darlehen oder Leihgaben von Familien angeht) was man in dem Moment einfach nicht auf dem Schirm hat. Das ist nicht böswillig gewollt.
    Ich habe diesen auch nicht unterstellt, dass sie es bewusst machen. Aber zum einen ist es (zumindest hier in NRW) verführerisch einfach, den Antrag (der dann i.d.R. auch sofort bewilligt wird) abzuschicken: 14mal ein Kreuz gemacht, Adresse und Kontodaten, fertig. Keine weitergehenden Unterlagen. Zum anderen kommt es natürlich zu einer Sogwirkung, wenn man als Soloselbständiger hört, wie viele Hunderttausende das Geld schon beantragt haben. Man kommt dann in die Versuchung es tatsächlich als "Geschenk" anzusehen oder aber Angst zu bekommen, dass wenn man zu spät ist, nichts mehr im Topf ist. Ich weiß wovon ich schreibe, denn ich bin auch Soloselbständiger und komme, wenn es so weiter geht, im Mai oder Juni in die Lage über einen Antrag nachzudenken. Ich hatte aber schon Ende März die Befürchtung, dass es dann im Juni nichts mehr gibt.

    Deshalb glaube ich, dass doch einige darunter sind, die sich haben mitreißen lassen oder zu früh beantragt haben, und die dann bei der nächsten Steuerprüfung böse erwachen werden. Das hat nichts damit zu tun, dass ich diesen Selbständigen böse Absichten oder Betrug vorwerfe!
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.


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