Zitat:
Urteil: Sozialhilfeträger darf Geschenke an Enkel zurückfordern
Geschenkt ist geschenkt, und wiederholen ist gestohlen. Dieses Sprichwort gilt nicht immer. Zum Beispiel, wenn die Schenkenden später auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. ....
[Quelle]
Also besser nicht sparen, sondern gleich ausgeben.
Das ist aber doch schon seit langem so, nicht nur bei Leistungsempfängern. Übergeben z.B. die Eltern einem Kind per Schenkung das Haus, so kann diese Schenkung seitens des Sozialhilfeträger noch 10 Jahre rückgängig gemacht werden, wenn z.B. ein Elternteil zwischenzeitlich pflegebedürftig wird und die Einnahmen aus dem Hausverkauf die Kosten für den Heimplatz finanzieren müssen. Zumindest war dies noch Anfang/Mitte der 2000 so - eigene Erfahrung.
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.
Auch wenn das Geld ggf. nicht mehr vorhanden ist?
6000€ hat man ja dann nicht mal eben so zu liegen. Oder 12000€ für 2 Enkel.
Das ist auch heute noch so. Es wird alles abgefragt, was die Oma/Mutter den Kindern oder Enkeln in den letzten 10 Jahren übergeben hat. Hat eine Seniorin innerhalb dieser Zeit ein Auto/eine teure Uhr/Goldschmuck etc. verschenkt (etwa zum Abitur), dann muss der damalige Abiturient den Gegenwert des Autos etc. an das Sozialamt zahlen. Egal wie.
Das ist noch immer so. Fände das absolut nicht nachvollziehbar, wenn der Steuerzahler das Pflegeheim des wohlhabenden Zahnarztes bezahlen müsste, weil der vorher all sein Hab und Gut seinem Sohn geschenkt hat.
Oder anderer Fall, den ich zufällig mitbekommen hab: Vater schenkt seiner neuen Lebensgefährtin größeren Betrag. Als er kurz darauf ins Pflegeheim kommt, sind seine restlichen Ersparnisse nach wenigen Monaten aufgebraucht und das Sozialamt wendet sich an den Sohn, er soll das Pflegeheim bezahlen. Da hat der Sohn argumentiert, dass man erstmal den größeren Betrag, den die neue Lebensgefährtin bekommen hat, zurück holen soll. Finde ich auch nachvollziehbar.
Nicht ganz. Wenn er das Geld nicht mehr hat und selbst kaum Geld hat, muss er das nicht zurückzahlen.
Oder wenn er sich mit dem Geld ein Auto gekauft hat, das mittlerweile nur noch die Hälfte wert ist, muss er nur noch die Hälfte zurückzahlen. Ich meine mich zu erinnern, dass man mit dem Geld am besten in Urlaub fahren soll, dann wäre es keine „Bereicherung“ mehr oder wie das heißt.
Geändert von ParadiseCity (30-04-2020 um 21:32 Uhr)
Das beantwortet auch meine Frage, die sich auf das Ausgangsproblem bezieht, was ist, wenn die Enkelkinder das Geld gar nicht mehr haben.
nein, das hatte mit meinem Beitrag nichts zu tun. Ich bezog mich ja auf gerade die Soloselbständigen, die diese Unterstützung vom Staat eben NICHT erhalten, weil sie nicht darunter fallen. Sie haben keine betrieblichen Kosten. Das ist wie bei mir. ich bin auch selbständig, habe aber kaum Kosten: Auto, Sprit, Telefon, das war es.
und diese Selbständigen müssen zum Amt und wie bereits geschrieben (und auch die nachfolgenden Beiträge) wird geprüft und egal was man fordert, es können sich immer Fehler einschleichen bei einer Antragstellung, man kann immer mal was vergessen (gerade was z.B. Schenkungen oder private Darlehen oder Leihgaben von Familien angeht) was man in dem Moment einfach nicht auf dem Schirm hat. Das ist nicht böswillig gewollt.
Ich habe diesen auch nicht unterstellt, dass sie es bewusst machen. Aber zum einen ist es (zumindest hier in NRW) verführerisch einfach, den Antrag (der dann i.d.R. auch sofort bewilligt wird) abzuschicken: 14mal ein Kreuz gemacht, Adresse und Kontodaten, fertig. Keine weitergehenden Unterlagen. Zum anderen kommt es natürlich zu einer Sogwirkung, wenn man als Soloselbständiger hört, wie viele Hunderttausende das Geld schon beantragt haben. Man kommt dann in die Versuchung es tatsächlich als "Geschenk" anzusehen oder aber Angst zu bekommen, dass wenn man zu spät ist, nichts mehr im Topf ist. Ich weiß wovon ich schreibe, denn ich bin auch Soloselbständiger und komme, wenn es so weiter geht, im Mai oder Juni in die Lage über einen Antrag nachzudenken. Ich hatte aber schon Ende März die Befürchtung, dass es dann im Juni nichts mehr gibt.
Deshalb glaube ich, dass doch einige darunter sind, die sich haben mitreißen lassen oder zu früh beantragt haben, und die dann bei der nächsten Steuerprüfung böse erwachen werden. Das hat nichts damit zu tun, dass ich diesen Selbständigen böse Absichten oder Betrug vorwerfe!
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.